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Föderalismusreform und Grundgesetz
Sonderthema Blickpunkt Bundestag - nur
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Im Alltag ist Föderalismus kaum zu erleben. Aus dem Grundgesetz wissen wir: Die Grundrechte gelten überall in Deutschland. Am Sinn dieser Regelung würde niemand zweifeln. Dass Föderalismus über die Jahre immer mehr zum "unbekannten Wesen" wurde, hat andere Gründe. Die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform soll dem Bundesstaatsprinzip wieder Gestaltungskraft geben.
Juli 2006, 38 Seiten
Aus dem Inhalt
- Föderalismusreform und Gesetzgebung
- Dokumentation der Grundgesetzänderungen
- Schaubild: Gesetzgebung des Bundestages
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Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/infomat/schriftenreihen/sonder_foedreform