Glossar
Europäischer Rechnungshof
Der Rechnungshof besteht aus 15 Mitgliedern
(eines aus jedem Mitgliedstaat). Er ist eine unabhängige
Rechnungsprüfungsbehörde, die alle Einnahmen und Ausgaben
der von der Gemeinschaft geschaffenen Einrichtungen auf ihre
Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit überprüft. Nach Abschluss eines jeden
Haushaltsjahres erstattet er einen Jahresbericht, der im Amtsblatt
der EG veröffentlicht wird.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/europ_rech