Glossar
Gruppen
Bundestagsmitglieder können sich zu
Gruppen zusammenschließen. Sie haben weniger Mitglieder als
eine Fraktion und nicht so weit gehende Rechte. Zudem müssen
sie mit weniger Finanzmitteln auskommen. Im 13.Deutschen Bundestag
bildete die PDS mit 30 Sitzen eine Gruppe. Auch einzelne
Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, haben
eine Reihe von Rechten. Sie können in Plenardebatten
beispielsweise Geschäftsordnungsanträge stellen und
begründen oder mündliche und schriftliche Anfragen an die
Bundesregierung stellen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/gruppen