Beflaggung des Reichstagsgebäudes
Jeder der vier Türme des Reichstagsgebäudes ist ständig mit einer Bundesflagge beflaggt. Die Besucher, die auf den Einlass in den Bundestag warten, sehen die gehisste Bundesflagge und die Europaflagge auf den Vorplätzen West und Ost. Außerdem wird ständig auf den Dienstgebäuden Unter den Linden 50 und 71 geflaggt.
Grundlage für die Beflaggung ist die "Dienstanweisung zur Beflaggung der Dienstgebäude des Deutschen Bundestages". Die Frack- und Flaggenstelle ist für das Aufziehen und Abnehmen der Flaggen zuständig.
Empfängt der Bundestagspräsident ausländische Gäste, wird der mittlere der drei Masten auf den Vorplätzen West und Ost mit der Gastflagge beflaggt. In der Flaggenstelle des Deutschen Bundestages befinden sich über 100 Fahnen und Flaggen, darunter auch die Fahnen der einzelnen Bundesländer.
Halbmast wird bei Bekanntwerden des Todes eines Abgeordneten, am Tage des Nachrufs im Plenum, aus Anlass eines Staatsbegräbnisses und beim Tode eines ausländischen Staatsoberhauptes gehisst. Über die Beflaggung bei besonderen Anlässen entscheidet der Direktor beim Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Leiters des Protokolls.
Die “Fahne der Einheit“ auf dem Platz der Republik bleibt als Denkmal von der allgemeinen Beflaggungsordnung ausgenommen.
Beflaggung von Dienstgebäuden des Bundes:
Während eine Dienstanweisung die Beflaggung für den Deutschen Bundestag regelt, gibt es für oberste Bundesbehörden (zum Beispiel Ministerien) einen Beflaggungserlass der Bundesregierung.
Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt.
Grundsätzlich gilt für die Beflaggung von Bundesgebäuden folgende Reihenfolge (von links nach rechts): Europaflagge, Bundes(dienst-)flagge, Landesflagge, Gemeindeflagge. Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen dagegen werden links der Europaflagge gehisst (zum Beispiel die Flagge der Vereinten Nationen).
Zu Ehren eines Gastes (ab Ministerebene aufwärts) wird auch hier am zentralen Mast zwischen der Europaflagge und der Bundes(dienst-)flagge die Staatsflagge des Gastes gehisst.
Bei einem Staatsbesuch in Berlin wird zusätzlich die sogenannte Protokollstrecke beflaggt; hierbei wird abwechselnd die Europaflagge, die Flagge des Gastlandes und die Bundesflagge gehisst.