Bundestag berät
Elterngeld
Eckpunkte des Elterngeldes
Elterngeld wird als Einkommensersatzleistung in
Höhe von 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens des
betreuenden Elternteils bis max. 1800
Euro pro Monat gezahlt.
Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose oder Studierende soll es ein Mindestelterngeld von 300 Euro geben, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Für Geringverdiener mit Einkommen unterhalb von 1000 Euro erhöht sich der Prozentsatz des Einkommensersatzes schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein Prozent.
Das Elterngeld soll bis zu zwölf Monate ausbezahlt und kann um zwei so genannte Partnermonate verlängert werden, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monaten die so genannte Elternzeit in Anspruch nimmt. Das gilt für verheiratete Eltern ebenso wie für unverheiratete, die gemeinsam für ihr Kind sorgen.
Alleinerziehende, die ohne den anderen Elternteil für das Kind sorgen, erhalten das Elterngeld volle 14 Monate.
Elternpaare, die ALG-II-Empfänger sind, erhalten das Elterngeld für die Regeldauer von 12 Monaten.
In Mehrkinderfamilien, bei denen Geburten in enger Folge liegen (Abstand von maximal zwei Jahren) wird das Elterngeld gesondert berechnet, wenn die unterbrochene Erwerbstätigkeit vor einer weiteren Geburt noch nicht wieder aufgenommen worden war. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Sockelbetrag von 300 Euro die Hälfte der Differenz zum vorhergehenden Elterngeld gezahlt.
Das Elterngeld soll für Familien gelten, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird.
Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose oder Studierende soll es ein Mindestelterngeld von 300 Euro geben, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Für Geringverdiener mit Einkommen unterhalb von 1000 Euro erhöht sich der Prozentsatz des Einkommensersatzes schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein Prozent.
Das Elterngeld soll bis zu zwölf Monate ausbezahlt und kann um zwei so genannte Partnermonate verlängert werden, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monaten die so genannte Elternzeit in Anspruch nimmt. Das gilt für verheiratete Eltern ebenso wie für unverheiratete, die gemeinsam für ihr Kind sorgen.
Alleinerziehende, die ohne den anderen Elternteil für das Kind sorgen, erhalten das Elterngeld volle 14 Monate.
Elternpaare, die ALG-II-Empfänger sind, erhalten das Elterngeld für die Regeldauer von 12 Monaten.
In Mehrkinderfamilien, bei denen Geburten in enger Folge liegen (Abstand von maximal zwei Jahren) wird das Elterngeld gesondert berechnet, wenn die unterbrochene Erwerbstätigkeit vor einer weiteren Geburt noch nicht wieder aufgenommen worden war. In diesen Fällen wird zusätzlich zum Sockelbetrag von 300 Euro die Hälfte der Differenz zum vorhergehenden Elterngeld gezahlt.
Das Elterngeld soll für Familien gelten, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/elterngeld/elterngeld101