Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Das Luftverkehrsabkommen von 1993 zwischen der Republik Lettland und der Bundesrepublik soll um eine Bestimmung ergänzt werden, welche die Einhaltung der Verpflichtungen des Schutzes von Fluggästen und Fracht zum Bestandteil der Luftverkehrsbeziehungen beider Länder macht. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (14/7419) vor.