Regierung: Telefonkunden haben von der Marktöffnung profitiert
Berlin: (hib/VOM) Sowohl die Verbraucher als auch der Standort Deutschland haben in den letzten beiden Jahren von der Marktöffnung auf dem Gebiet der Telekommunikation und Post profitiert. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ( 15/346) zum Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post für 2000 und 2001 sowie zum Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel "Wettbewerbsentwicklung bei Telekommunikation und Post 2001: Unsicherheit und Stillstand" ( 14/7901). Die Regierung weist vor allem darauf hin, dass die Preise für Fern- und Auslandsgespräche sowie Internetdienste auf einem international sehr günstigen Niveau liegen. Das durchschnittliche Preisniveau für Mobilfunkleistungen (einschließlich Endgeräten) liege in Deutschland unter dem Preisniveau in vergleichbaren EU-Ländern. Die Internetentwicklung in Deutschland "boomt". Sowohl schmal- als auch breitbandige Dienste wiesen überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten auf. Die anhaltende Wettbewerbsdynamik im Telekommunikationsdienstleistungssektor hat nach Aussage der Regierung zu Investitionen in Milliardenhöhe und Beschäftigungszuwächsen geführt.
Eine eher geringe Wettbewerbsintensität gebe es noch im Markt für Ortsgespräche sowie für Teilnehmeranschlüsse. Der durchschnittliche Wettbewerberanteil an den Telefonkanälen in den Ortsnetzen liege ebenso wie beim breitbandigen Internetzugang über das Telefonnetz (DSL) bei nicht mehr als drei Prozent. Hinzu komme, dass sich der Aufbau alternativer Infrastrukturen wie WLL, Power Line oder Breitbandkabel derzeit nur sehr verhalten entwickele. In weiten Bereichen des Festnetzmarktes könne noch nicht von funktionsfähigem Wettbewerb gesprochen werden. Zu prüfen sei, ob und inwieweit durch eine sektorspezifische Regulierung gezielter als bisher zur Entwicklung des Wettbewerbs beigetragen werden kann. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, bei der Überarbeitung des nationalen Rechts klare Kriterien für den Einsatz des regulierungspolitischen Instrumentariums festzulegen. Auf dem Gebiet der Telekommunikation sei der Umfang der Regulierungsinstrumente weitgehend europarechtlich geprägt, heißt es in dem Bericht. Eine Deregulierung könne im Wesentlichen nur vorgenommen werden, indem die Regulierungsbehörde entscheidet, ob sie auf den möglichen Einsatz eines Instruments verzichtet oder nicht. Im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit auf diesem Sektor werde es künftig darauf ankommen, die Ermessensspielräume der Regulierungsbehörden gesetzlich festzulegen und zu konkretisieren.
Auf dem Postsektor sei es erforderlich, so die Regierung weiter, dass in der EU gleiche Marktzugangsbedingungen herrschen, die es den Unternehmen zusammen mit internationalen Kurier-, Express- und Paketbeförderern erlauben, untereinander in Wettbewerb zu treten. Voraussetzung dafür sei der Abbau der nationalen Postmonopole. Im Übrigen bedauert die Regierung, dass es in einigen Fällen zwischen der Regulierungsbehörde und der Deutschen Post AG zu kontroversen Beurteilungen der Rechtslage bei der Erteilung von Lizenzen gekommen sei. Dies betreffe vor allem die Definition, welche Dienstleistungen als höherwertig anzusehen seien und damit nicht der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG unterliegen.