Einführung des nationalen Sicherheitsprogramms für Luftverkehr terminieren
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll darlegen, wann sie das von der EU beschlossene nationale Sicherheitsprogramm für den Luftverkehr vorgelegen wird, fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 15/747). Dargelegt werden solle auch, ob darin die notwendigen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Änderungen für einen Bundeswehreinsatz zur Abwehr von Gefahren aus der Luft enthalten seien. Im Weiteren soll die Regierung das nationale Sicherheitsprogramm zum Anlass nehmen, die Sicherheitspakte I und II weiterzuentwickeln. Dabei solle es auf der Grundlage des Pilotversuches in Hessen ermöglicht werden, biometrische Daten zur Identitätssicherung bei Zugangs- und Vorfeldkontrollen von Flughäfen grundsätzlich auch für Passagiere zu ermöglichen. Auch zum Einsatz biometrischer Erkennungsmerkmale auf Pässen und Personalausweisen solle dem Parlament ein Zeitplan vorgelegt werden. Dabei sei von der Bundesregierung Sorge für eine Vereinheitlichung der technischen Standards bei Abfragen zur Zuverlässigkeitsprüfung innerhalb der Bundesländer Sorge zu tragen. Schließlich fordert die Union, die dringend erforderliche Novellierung der Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftVZüV) vorzunehmen und in Deutschland eine zentral geführte Datenbank über Entscheidungen in Visaverfahren zu schaffen, auf welche die Bundesländer zurückgreifen können.