Zukünftige Förderung der Wasserkraft noch nicht geklärt
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, in welchem Umfang sie Strom aus Wasserkraft fördern und in diesen Bereich mit öffentlichen Mitteln investieren will. In ihrer Antwort ( 15/1968) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1756) heißt es, der Abstimmungsprozess zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Eine Referentenwurf des Umweltministeriums knüpfe die Förderung ab dem Jahre 2006 von genehmigten kleinen Wasserkraftanlagen (bis 50 Kilowattstunden) und die Erneuerung von bestehenden großen Anlagen (ab fünf Megawatt) an den Nachweis über den guten ökologischen Zustand des Gewässers beziehungsweise die wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustandes.
Die Regierung führt aus, mit dem Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage seien grundsätzlich Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und des Naturhaushaltes verbunden. Die Wasserkraft sei aber "ein wesentliches Standbein" der erneuerbaren Energien in Deutschland. Da der Strom aus der Wasserkraft konstant bereitgestellt werden kann, komme ihr in dem Mix verschiedener erneuerbarer Energieträger eine wichtige Funktion zu. Die Regierung beruft sich auf ein Gutachten, wonach sich für die nächsten zehn Jahre für Wasserkraft ein zusätzliches Stromerzeugungspotenzial in Höhe von 1.115 Gigawattstunden ergibt. Im gesamten Bereich der Wasserkraft ist aber nach Überzeugung der Exekutive eine Steigerung der Arbeit und Leistung durch den Bau neuer kleiner Anlagen und durch "Repowering" bestehender Anlagen um rund 20 Prozent möglich.