Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/MIK) Im dritten Quartal 2003 hat der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 4,96 Milliarden Euro zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/2056) hervor. Darunter sind unter anderem 4,5 Milliarden Euro zusätzliche Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe und 150 Millionen Euro für das Sonderprogramm des Bundes "Arbeit für Langzeitarbeitslose".