Ertrag aus Leasingvertrag vollständig bei Deutscher Flugsicherung belassen
Berlin: (hib/POT) Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/2827) auf, den durch Abschluss des so genannten US-Cross Border Leasing Transaction (QTE-Lease) erzielten einmaligen und außerordentlichen Ertrag vollständig in der Deutschen Flugsicherung (DFS) als Eigenkapital zu belassen. Die 1992 vom Bund begründete und mit einem Eigenkapital in Höhe von 154,3 Millionen Euro ausgestattete DFS sollte durch handelsrechtliche Gewinne in den Folgejahren ihre Eigenkapitalquote auf 20 Prozent steigern. Nach erfolgreichen wirtschaftlichen Jahren habe die DFS 2001 wegen der Folgen des 11. Septembers erstmals mit einem handelsrechtlichen Verlust von 33,4 Millionen Euro abgeschlossen. Diese Entwicklung habe sich 2002 fortgesetzt mit einem Verlust, der ohne eine erste QTE-Tranche rund 30 Millionen Euro erreicht hätte. Ohne die weiteren QTE-Erlöse im Jahre 2003 wären die 2001 und 2002 aufgelaufenen Verluste von 63 Millionen Euro vor QTE noch nicht kompensiert worden. Die wirtschaftliche Struktur der DFS wird sich nach Auffassung der Oppositionsfraktionen nur dann stabilisieren, wenn ihr die Erträge durch QTE-Lease auch zu 100 Prozent zufließen. Geschehe dies nicht, wie von der Bundesregierung angekündigt worden sei, werde sich die wirtschaftliche Lage der DFS beim nächsten Geschäftsrückgang weiter verschlechtern. Die Bundesregierung widerspräche damit ihrer in der Initiative "Luftverkehr für Deutschland" erklärten Absicht, die Rahmenbedingungen für den Luftverkehr in Deutschland zu verbessern, heißt es im Antrag weiter.