Alterseinkünftegesetz gegen das Votum der Opposition angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochmittag nach fünfstündiger Beratung die gleichlautenden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/2150) und der Bundesregierung ( 15/2563, 15/2592) zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz) in geänderter Fassung angenommen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten für die Vorlagen, CDU/CSU und FDP lehnten sie ab. Beide Oppositionsfraktionen kündigten einen Entschließungsantrag zur morgigen zweiten und dritten Lesung des Alterseinkünftegesetzes im Plenum des Bundestages an.
Die SPD-Fraktion erinnerte an das Ziel des Gesetzes, noch vor 2005 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 umzusetzen, die unterschiedlichen Alterseinkünfte in verfassungskonformer Weise steuerlich gleichzubehandeln. Mit dem Alterseinkünftegesetz wird der Übergang von der vorgelagerten Besteuerung von Altersvorsorgebeiträgen zur nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase schrittweise und über einen langen Zeitraum hinweg vollzogen. Die vollständige Rentenbesteuerung soll erst im Jahr 2040 erreicht werden. Im Gegenzug werden bis zum Jahr 2025 alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer für seine Altersvorsorge leistet, stufenweise steuerfrei gestellt. Die Sozialdemokraten betonten, fast 80 Prozent der Rentnerinnen und Rentner würden auch künftig steuerlich nicht belastet. Für die übrigen Rentenbezieher seien die Mehrbelastungen maßvoll, aber auch gerechtfertigt. Vereinfachungen gebe es bei der Riester-Rente. Auch sei man einer Forderung des Bundesrates und des Familienausschusses entgegengekommen, bei Riester-Rentenprodukten ab 2006 einheitliche Tarife für Männer und Frauen (Unisex-Tarife) gesetzlich vorzuschreiben. Die Bündnisgrünen nannten das Gesetz ein Steuerentlastungsprogramm im Umfang von 5 Milliarden Euro für alle. Um so mehr sei zu bedauern, dass es nicht möglich gewesen sei, ein von allen Fraktionen getragenes Gesetz auf den Weg zu bringen.
Nach Ansicht der Unionsfraktion wird der Bevölkerung, vor allem den älteren Menschen, einiges an Bürokratie zugemutet. Kapitallebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen, nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden und eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben, sollen nach der so genannten Fünftelungsregelung, einer Berechnungsmethode des Einkommensteuergesetzes, besteuert werden. Damit werde der Besteuerungseffekt aufgrund der einmaligen Auszahlung aller angesammelten Erträge gemildert. Die Union kritisierte dies als die schlechteste Lösung. Die Liberalen erklärten, sie hätten ein Ergebnis befürwortet, das die Kapitallebensversicherung wettbewerbsneutral im Markt belassen hätte. Sie begrüßte das Vorhaben, den steuerfreien Höchstbetrag für die betriebliche Altersvorsorge, bisher vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, um einen festen Betrag von 1.800 Euro jährlich zu erhöhen. Abgelehnt wurde jedoch die Sozialbeitragspflichtigkeit der Betriebsrenten. Unisex-Tarife machten die Riester-Rente noch unattraktiver.
Der Ausschuss wies einvernehmlich darauf hin, dass durch die geplante Einführung von Rentenbezugsmitteilungen ab 2005 Fälle aufgedeckt werden, in denen Rentenbezieher auch in früheren Zeiträumen hätten Einkommensteuer zahlen müssen. Eine Amnestie für solche Fälle habe man abgelehnt. Die Finanzämter seien bei der Ermittlung der Sachverhalte jedoch an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Danach sei zu berücksichtigen, inwieweit der Ermittlungsaufwand das voraussichtliche steuerliche Ergebnis rechtfertigen würde. Die Belastung für die häufig hochbetagten Rentenbezieher müsse angemessen berücksichtigt werden. Gegen das Votum der FDP beauftragte der Ausschuss die Regierung, bis Mitte 2008 über ein Besteuerungsverfahren für Leibrenten einschließlich der Werkspensionen zu berichten. Zwar würden nach dem künftigen Recht lediglich Rentner mit erheblichen Nebeneinkünften steuerbelastet. Allerdings könnte nach einigen Jahren, wenn ein deutlich höherer Anteil der Rentner steuerpflichtig ist, die Einführung eines Quellenabzugsverfahrens zweckmäßig sein, so die Überlegung des Ausschusses.