Betreuungskosten für Kinder steuerlich abzugsfähig machen
Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen Wachstum und Beschäftigung steuerlich fördern. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 16/643) vorgelegt, der zu Belebung von Investitionen und zu Liquiditätsvorteilen für kleine und mittelständische Unternehmen beitragen soll. Um Kinderbetreuung und Beruf besser zu vereinbaren, sollen erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind, wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Eine entsprechende Regelung soll auch gelten, wenn nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrtsflotte im europäischen Vergleich zu erhalten. Im Einkommensteuergesetz ist geplant, dass die beim Verkauf eines Binnenschiffes aufgedeckten stillen Reserven auf gekaufte Binnenschiffe übertragbar sein sollen. Zudem wollen die Fraktionen die Abschreibungsbedingungen verbessern. Vorgesehen ist, die degressiven Absetzungen für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befristet für zwei Jahre auf höchstens 30 Prozent und maximal das Dreifache der linearen AfA anzuheben. Darin wird ein "schnell wirksamer Anreiz" für mehr Investitionen gesehen.
Ebenso soll die tarifliche Einkommensteuer auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person noch stärker als bisher ermäßigt werden können. Davon sollen nicht nur Familien, sondern auch Handwerk und Dienstleister profitieren. 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro jährlich bei der Betreuung und maximal 600 Euro jährlich bei Renovierungen, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwand im eigenen Haushalt, sollen hier künftig absetzbar sein. Um kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, wollen die Fraktionen schließlich die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro anheben. Die derzeitige Regelung zur Ist-Versteuerung für die neuen Länder soll über dieses Jahr hinaus bis Ende 2009 verlängert werden. In den neuen Ländern gilt eine höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro.