Befragung von Gefolterten oder Nutzung ihrer Aussagen ausschließen
Berlin: (hib/WOL) Der Deutsche Bundestag soll die Befragung von Gefolterten und die Nutzung von Foltererkenntnissen durch Vertreter deutscher Behörden künftig ausschließen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/836). Die Abgeordneten führen an, dass Vertreter von Bundeskriminalamt (BKA), Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der Vergangenheit mehrfach inhaftierte Terrorismus-Verdächtige in ausländischen Gefängnissen befragt haben, obwohl die dortige menschenrechtswidrige Behandlung offenbar war oder zumindest nahe lag. Dies betreffe den US-Stützpunkt auf Kuba, Guantanamo, sowie Gefängnisse in Syrien oder anderen Staaten, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, den Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 sowie die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen nicht unterzeichnet haben oder von denen bekannt geworden sei, dass sie diese Abkommen praktisch missachteten.
Die Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse jenseits konsularischer Betreuung oder förmlicher Vernehmungen soll allerdings dann zulässig sein, wenn BND oder BfV im Ausland im Einvernehmen mit dort zuständigen Sicherheitsbehörden Inhaftierte befragen. Dies soll auch bei Vorwürfen gelten, die sich nicht auf internationalen Terrorismus beziehen. Künftig ausgeschlossen werden soll jedoch, dass deutsche Soldaten, Mitarbeiter deutscher Strafverfolgungsbehörden oder andere Organisationen als BND und BfV an Befragungen von Inhaftierten im Ausland teilnehmen. Dies gelte besonders für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), dem dies "mangels Bedürfnis und Rechtsgrundlage" nach dem MAD-Gesetz nicht erlaubt sei.
Die Bundesregierung soll die inhaltlichen Vorgaben unverzüglich in verbindlichen Richtlinien umzusetzen. Dazu gehöre die Anordnung zur Befragung durch den Präsidenten von BND oder BfV mit Zustimmung des Koordinators der Nachrichtendienste unter Beachtung bestimmter Vorbehalte. So dürfe es keine Anhaltspunkte geben, dass eine zu befragende Person während ihrer Inhaftierung menschenrechtswidrig behandelt oder gefoltert worden ist. Sichergestellt sein müsse für Inhaftierte der Zugang zu konsularischer Betreuung ihres Heimatstaates. Sie sollen in verständlicher Sprache über die Identität der Befrager, den Befragungsanlass und die Verwertung ihrer Antworten belehrt werden und ihre Mitwirkung freiwillig und ausdrücklich erklärt haben, ohne Zwang mitwirken und nicht menschenrechtswidrig behandelt oder gefoltert werden. Das Parlamentarische Kontrollgremien solle mindestens vierteljährlich über solche Befragungen unterrichtet werden, heißt es im Antrag.