Chancen des Mittelstands im öffentlichen Nahverkehr wahren
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, die Chancengleichheit für mittelständische Unternehmen im Zusammenhang mit der Nachfolgeverordnung der EU-Kommission über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Rats-Dok. Nr. 11508/05) zu wahren. Dies betont sie in einem Antrag ( 16/1652). Darin heißt es, der Entwurf der Verordnung schaffe keinen angemessenen Rechtsrahmen für mehr Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er würde zwangsweise zu einer Verstaatlichung und Bürokratisierung des ÖPNV in Deutschland führen. Erfolgreiche mittelständische Unternehmen würden untergehen und die Kosten für Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV steigen.
Die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Ausnahmebereiche mit der Möglichkeit, Aufträge direkt an so genannte interne Betreiber zu vergeben, führen nach Meinung der FDP dazu, dass etwa 80 Prozent des Marktes für ÖPNV-Leistungen dem Wettbewerb entzogen werden. Damit müssten sich fast ausschließlich private Unternehmen den Vergabeverfahren stellen, während kommunale Eigenbetriebe durch "Inhouse-Vergaben" geschützt wären. Auch die Einführung von Übergangsregelungen, die es direkt beauftragten internen Betreibern ermöglichen sollen, Bewerbungen in anderen Vergabeverfahren abzugeben, privilegiere einseitig kommunale Eigenbetriebe, so die FDP. Private Unternehmen, die schon heute im Wettbewerb aktiv seien, würden diskriminiert.
Die Fraktion fordert die Regierung auf, den Verordnungsentwurf im EU-Ministerrat abzulehnen und sich für eine Novellierung einzusetzen. Die Verordnung müsse sich auf gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen beschränken, eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen sollten von ihr nicht berührt werden. Die Möglichkeit der Direktvergabe an kommunale Unternehmen müsse verhindert werden. Sollte dies nicht erreichbar sein, müsse es zu Schutzregelungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe geringfügiger Leistungen ohne Wettbewerbsverfahren kommen. Übergangsregelungen, die es direkt beauftragten internen Betreibern ermöglichen, Bewerbungen in anderen Vergabeverfahren abzugeben, sollte es nach Meinung der Liberalen nicht geben. Art und Umfang der auszuschreibenden Vorhaben gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen müssten zudem von den Kommunen definiert werden, heißt es weiter.