Pressemitteilung
Datum: 01.02.2006
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
01.02.2006
Föderalismusreform und Umweltschutz
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit wird sich am
8. Februar 2006 um 11.00 Uhr in öffentlicher Sitzung mit dem aktuellen Kompromiss der Föderalismusreform und deren Schwachstellen und Defiziten für die Vereinfachung des Umweltrechts im geplanten Umweltgesetzbuch befassen.
Professor Hans-Joachim Koch, Vorsitzender der Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), stellt die aktuelle Stellungnahme des SRU zur "Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" mit dem Titel "Der Umweltschutz in der Föderalismusreform" vor. Die Stellungnahme zielt darauf ab, die entwickelten Vorstellungen über die zukünftige Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Umweltschutz nochmals einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Dies sei insbesondere deshalb erforderlich, weil die in ihrer Reichweite heterogenen Gesetzgebungskompetenzen das Vorhaben, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu schaffen, ernsthaft gefährdeten.
Die Sitzung findet statt am:
Zeit: Mittwoch, 8. Februar 2006, 11.00 Uhr (öffentlicher Teil)
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Journalisten (Bundestagsakkreditierung erforderlich) und an einer Teilnahme als Zuhörer Interessierte werden aus Kapazitätsgründen um frühzeitige Anmeldung beim Ausschusssekretariat (eMail: umweltausschuss@bundestag.de; Fax: 030/227-36250) gebeten.
8. Februar 2006 um 11.00 Uhr in öffentlicher Sitzung mit dem aktuellen Kompromiss der Föderalismusreform und deren Schwachstellen und Defiziten für die Vereinfachung des Umweltrechts im geplanten Umweltgesetzbuch befassen.
Professor Hans-Joachim Koch, Vorsitzender der Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), stellt die aktuelle Stellungnahme des SRU zur "Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" mit dem Titel "Der Umweltschutz in der Föderalismusreform" vor. Die Stellungnahme zielt darauf ab, die entwickelten Vorstellungen über die zukünftige Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Umweltschutz nochmals einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Dies sei insbesondere deshalb erforderlich, weil die in ihrer Reichweite heterogenen Gesetzgebungskompetenzen das Vorhaben, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu schaffen, ernsthaft gefährdeten.
Die Sitzung findet statt am:
Zeit: Mittwoch, 8. Februar 2006, 11.00 Uhr (öffentlicher Teil)
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Journalisten (Bundestagsakkreditierung erforderlich) und an einer Teilnahme als Zuhörer Interessierte werden aus Kapazitätsgründen um frühzeitige Anmeldung beim Ausschusssekretariat (eMail: umweltausschuss@bundestag.de; Fax: 030/227-36250) gebeten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2006/pz_0602011