Den Schutz der Rechte des Kindes bei der Mitwirkung an Medienproduktionen stärken
Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Modernisierung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Jugendarbeitsschutzes:
Der gesetzliche Jugendarbeitsschutz hat sich als unverzichtbarer Teil des Kinder- und Jugendschutzes in der Bundesrepublik bewährt. Der Schutz heranwachsender Kinder und Jugendlicher vor Arbeiten, die sie physisch und psychisch gefährden können, ist ein wichtiger Baustein der öffentlichen Verantwortung für die Befähigung aller Menschen zu einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben. Ein wirksamer Jugendarbeitsschutz sichert den Bestand an qualifizierten und gut ausgebildeten Fachkräften, auf den eine hochentwickelte Wirtschaft angewiesen ist. Nicht zuletzt hängt in einer alternden Gesellschaft die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme davon ab, wie umfassend und nachhaltig der Schutz vor Gefährdungen gerade während der ersten Schritte ins Arbeitsleben realisiert wird.
Das qualitative Niveau und die Reichweite der Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen dürfen im Rahmen einer Modernisierung und Weiterentwicklung des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht zur Disposition stehen. Der gesetzliche Jugendarbeitsschutz muss insbesondere dort an veränderte Gegebenheiten und Anforderungen angepasst werden, wo die Belange des Kindesschutzes dies erfordern. Der Schutz der Rechte des Kindes muss insbesondere bei Medienproduktionen gestärkt werden. Beispielhaft für diese Herausforderung steht die Entwicklung neuer Medienformate, beispielsweise von Reality-TV-Serien oder Casting-Shows, aber auch die zunehmende Bedeutung von Internetplattformen, in denen Nutzer selbst Bild-, Ton- oder Textinhalte bereitstellen.
Die Kinderkommission regt insbesondere an, die Vorschriften in § 6 JArbSchG daraufhin zu überprüfen, ob sie geeignet sind, eine kindgerechte Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Kindern an Medienproduktionen verbindlich zu regeln. Die Kinderkommission sieht Handlungsbedarf hinsichtlich
- einer eindeutigen Regelung der Beteiligung von Kleinstkindern und Säuglingen an Medienproduktionen,
- einer Stärkung der Rolle des Jugendamts im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 JArbSchG sowie
- einer verbindlichen Hinzuziehung von pädagogischen Fachkräften bei der konkreten Ausgestaltung des Engagements von Kindern in Medienproduktionen.
Darüber hinaus sind alle Beteiligten und insbesondere die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, durch eine Intensivierung von Beratungs- und Informationsangeboten verstärkt die Wahrung der Belange des Kindesschutzes bei der Beteiligung von Kindern an Medienproduktionen zu fördern und einzufordern.
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