Lücken im Versicherungsschutz für Engagierte in fast allen Bundesländern geschlossen
Der Schutz der bürgerschaftlich Engagierten ist ein zentrales Anliegen des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement". Engagement ist vielfach mit Risiken verbunden, derer sich die einzelnen Bürgerinnen und Bürger, häufig aber auch die Vereine und Organisationen, nicht hinreichend bewusst sind. Gute Rahmenbedingungen für das Engagement müssen auch daran gemessen werden, ob Engagierte vor unzumutbaren Unfall- und Haftungsrisiken geschützt sind. Grundsätzlich muss ein lückenloser Versicherungsschutz angestrebt werden. Dieser kann jedoch nur im Zusammenspiel von gesetzlicher und privater Versicherung erreicht werden.
Wie aus einem Gespräch des Unterausschusses mit Vertretern der Bundesländer am 13. Dezember 2006 hervorgeht, werden bisherige Lücken im Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte zunehmend geschlossen. So ist im Januar 2005 das Gesetz zur Verbesserung des (gesetzlichen) unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat den Schutz für Engagierte erheblich verbessert.
Den Aufbau eines subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes durch Sammelversicherungsverträge in den Bundesländern hat der Unterausschuss nicht nur mit Interesse verfolgt, sondern auch den Informationsaustausch der handelnden Akteure (Bund, Länder und Versicherungsunternehmen) aktiv gefördert. Inzwischen haben 13 Bundesländer entweder eine Haftpflicht- und/oder eine Unfallversicherung für ihre engagierten Bürgerinnen und Bürger abgeschlossen, die in Anspruch genommen werden können, wenn anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Die Ministerpräsidenten der Länder haben damit deutlich gemacht, dass sie das bürgerschaftliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht nur fördern, sondern sie auch vor unkalkulierbaren Risiken schützen wollen.
Sowohl die Länder als auch die beteiligten Versicherungsunternehmen haben hiermit versicherungstechnisch Neuland betreten. Der Abschluss der Rahmenversicherungen wird von den Engagierten äußerst positiv bewertet und die hierzu in den Ländern geschalteten Internet-Informationsseiten werden häufig genutzt, was auf den bestehenden Informationsbedarf hinweist.
Der Vorsitzende des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement", Dr. Michael Bürsch, erklärte dazu: „Die Empfehlungen der Enquete-Kommission ‚Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements’ tragen jetzt Früchte. Es ist sehr erfreulich, dass 13 Bundesländer mit privaten Versicherungsunternehmen durch den Abschluss eines subsidiären Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert haben. Die Enquete-Kommission hatte immer darauf hingewiesen, dass ein möglichst umfassender Versicherungsschutz nur durch ein Zusammenspiel von gesetzlicher und privater Versicherung möglich ist. Es ist daher anerkennenswert, dass die private Versicherungswirtschaft Mitverantwortung übernommen hat. Die Erfahrungen der Länder zeigen, dass Nutzen und Versicherungsprämie in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Ich hoffe, dass in Kürze auch die Länder, die noch keine Versicherungsrahmenverträge abgeschlossen haben, dem Beispiel der anderen folgen werden.“
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