Postgesetz nicht geändert
(wi) Der Bundestag hat am 15. Februar einen Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ( 14/1108) abgewiesen, der eine Änderung des Postgesetzes vorgesehen hatte. Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/2109) lehnte es das Plenum ab, das Postgesetz um die Definition der "wesentlichen Arbeitsbedingungen" zu ergänzen.
Die PDS hatte die "willkürliche Auslegung des Begriffs der wesentlichen Arbeitsbedingungen" als "wesentliche Arbeitsverhältnisse" durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeprangert. Wenn man lediglich die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Postgesetz hätte ausschließen wollen, hätte die Prüfung der "wesentlichen Arbeitsbedingungen" nicht ausdrücklich verlangt werden müssen, so die PDS. Die Lizenzierungspraxis der Regulierungsbehörde sollte daher im Blick auf die sozialen Lizenzanforderungen den Absichten des Gesetzgebers angepasst werden. Die Mehrheit sah dagegen keinen Regelungsbedarf, weil die Regulierungsbehörde ihre Überprüfung bei den Lizenznehmern ausgeweitet habe.