VERGÜTUNG VON KRANKENHAUSLEISTUNGEN
Fallpauschalensystem einführen
(ge) Voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen sollen künftig mit einem Fallpauschalensystem vergütet werden. Der Bundestag hat am 16. März fraktionsübergreifend bei Enthaltung der PDS einen Gesetzentwurf der Koalition ( 14/5082) angenommen, mit dem das so genannte "Diagnosis Related Groups" (DRG)-Fallpauschalensystem eingeführt werden soll. Die Selbstverwaltungspartner hatten beschlossen, die australische DRG-Klassifikation dem in der Bundesrepublik einzuführenden Fallpauschalkatalog zu Grunde zu legen. In gleicher Sitzung entschieden die Parlamentarier, einen gleich lautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/5396) für erledigt zu erklären.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU erklärten im Gesundheitsausschuss, auch ihnen sei klar, dass die Einführung des DRG-Systems Geld koste. Das werde die Krankenhäuser allerdings in erheblich stärkerem Maße belasten als die angegebenen 5 Millionen DM. Es müsse deshalb noch einmal über die Kosten und Nutzen dieses Systems geredet werden. Neben diesem Gesetz müssten sehr schnell weitere gesetzliche Regelungen geschaffen werden; dies gelte auch für die Bundespflegesatzverordnung. Die F.D.P. wies darauf hin, dass in Australien die DRGs nichts anderes als reine Kalkulationsgrundlagen für das einzelne Krankenhaus seien. Aus ihrer Sicht hätte man besser das Fallpauschalensystem weiter ausbauen sollen. Mit den DRGs werde man vermutlich scheitern, weil es für eine entsprechende Änderung der Bundespflegesatzverordnung keine Mehrheit geben werde. Nach Ansicht der PDS wird es mit der Einführung der DRGs zu deutlichen Einschränkungen der Qualität der stationären Versorgung kommen.