ANTRAG DER F.D.P.-FRAKTION
Schaumweinsteuer abschaffen
(fi) Die F.D.P.-Fraktion tritt dafür ein, die Schaumweinsteuer abzuschaffen. In einem Antrag (14/5337), den der Bundestag am 9. März zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat, betont die Fraktion, zu einer "wirklichen Reformpolitik" gehöre der Wegfall ganzer Steuerarten, die nicht mehr zu rechtfertigen seien.
Das in der EU harmonisierte Verbrauchsteuerrecht lasse die Abschaffung der Schaumweinsteuer zu, da für Schaumwein ebenso wie für Wein ein Mindeststeuersatz von Null verlangt werde. Den Mitgliedstaaten stehe es damit offen, eine solche Steuer zu erheben.
Die Sekt- oder Schaumweinsteuer sei 1902 eingeführt worden, um die deutsche Kriegsflotte zu finanzieren. 1933 sei sie wegen der Weltwirtschaftskrise abgeschafft und 1939 als so genannter Kriegszuschlag wieder eingeführt worden, heißt es in dem Antrag. Auch sei es willkürlich, bei der Besteuerung von Wein nach dem Kohlensäuregehalt zu unterscheiden. Wein selbst sowie Schaumweine mit einem geringen Kohlensäuregehalt würden nicht besteuert, Schaumweine ab einem bestimmten Gehalt wie Sekt seien dagegen belastet. Für diese Unterscheidung gibt es nach Meinung der Liberalen keinen Grund.