ENTSCHLIESSUNG VERABSCHIEDET
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Werften sichern
(wi) Einstimmig hat der Bundestag am 6. April eine Entschließung zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für die deutsche und europäische Werftenindustrie gefasst. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/5797) vom 4. April, der einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung angenommen hatte.
Ein Antrag der CDU/CSU zu dem Thema ( 14/5137) wurde ebenso wie der Koalitionsantrag in der ungeänderten Fassung (124/5769) für erledigt erklärt. Einen Antrag der PDS ( 14/5457) dazu lehnte das Parlament auf Empfehlung des Ausschusses ( 14/5815) mit großer Mehrheit ab.
In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, im EU-Industrieministerrat am 15. Mai darauf zu dringen, dass die EU-Kommission ihre Verhandlungen mit Südkorea fortsetzt, damit koreanischen Werften keine staatlichen Wettbewerbsvorteile gewährt werden. Gegenüber Südkorea sollte Entschlossenheit demonstriert und auf eine "schnellstmögliche Lösung" hingewirkt werden, heißt es in der Entschließung. Es müssten neue Regelungen gefunden werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Werften bis zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem Weltschiffbaumarkt zu sichern.
Darüber hinaus wird die Regierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Kommission einen weiteren Bericht zur Lage der europäischen Werften vorlegt und darstellt, welche Sanktionsmöglichkeiten oder Möglichkeiten für einen Einfuhrstopp für bestimmte koreanische Güter es gibt. Auf Wunsch der F.D.P. ließ die Koalition die Forderung fallen, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) künftig das Mandat erhalten sollte, sich auch mit sektoralen Angelegenheiten zu befassen, damit die Einhaltung von Kreditbedingungen überwacht und bewertet werden könne. Die F.D.P. hatte darin eine Überforderung des IWF gesehen.
Die PDS hatte in ihrem Antrag unter anderem gefordert, dass die Kapazitätsbeschränkungen der ostdeutschen Werften wegfallen oder zumindest modifiziert werden. Für jene Schiffbaubereiche, die wettbewerbsverzerrender südkoreanischer Konkurrenz ausgesetzt sind, sollte ein neues Beihilfeverfahren der EU eingeführt werden.