ANHÖRUNG IM FINANZAUSSCHUSS
Baubranche begrüßt Gesetz gegen illegale Betätigung
(fi) Der Umfang der Schwarzarbeit im Baugewerbe beläuft sich nach Angaben der IG Bauen-Agrar-Umwelt jährlich auf eine Summe von rund 640 Milliarden DM. Diese Zahl nannte die Baugewerkschaft am 28. März in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe ( 14/4658). Den Arbeitsplatzrückgang im "legalen Baugewerbe" bezifferte die Gewerkschaft als Folge zunehmender Schwarzarbeit auf jährlich etwa 170.000 Stellen. Daher müsse eine bessere Kontrolle der "Strohmann-Gesellschaften" mit Sitz im Ausland erreicht werden, betonte sie .
Dem schloss sich auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie an. Schon seit 1995 habe man einen für alle Unternehmen geltenden vorläufigen Steuerabzug von 15 Prozent des Baukostenumfangs gefordert, so der Hauptverband. Der Bundesratsinitiative zufolge, durch die unter anderem die Abgabenordnung und das Einkommensteuergesetz geändert würden, hätte die Finanzverwaltung damit frühzeitig Informationen über Unternehmen im Baugewerbe sowie die von diesen Unternehmen beschäftigten Personen. Der Auftraggeber der Bauleistung soll nach dem Willen der Länderkammer einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Unternehmens einbehalten und an das Finanzamt abführen.
Diese Regelung soll sich auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer- sowie auf Lohnsteueransprüche beziehen. Wenn die Steuer abgezogen werde, so der Bundesrat, könne der Betriebsausgabenabzug nicht mehr versagt werden und der Auftraggeber nicht mehr als "Entleiher" für die Lohnsteuer der eingesetzten Arbeitnehmer haftbar gemacht werden.
Gegen Kriminelle vorgehen
Die Bauindustrie sieht in einem solchen Vorgehen einen "konsequenten Schritt zur Ausgrenzung illegaler Bauunternehmen". Nur so sei sicherzustellen, dass alle aus- und inländischen Bauunternehmen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen und kriminelle Strukturen sich keine Wettbewerbsvorteile zu Lasten steuerehrlicher Unternehmen verschaffen.
Die Rücknahme der Quellensteuer durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 habe verheerende Folgen für die Bekämpfung der Kriminalität gehabt, erklärte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Dazu sei es 1999 gekommen, nachdem die Europäische Kommission einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht angemahnt habe.
Wie die Vertreter des Baugewerbes sprach sich auch der Kölner Professor Norbert Herzig für die geplante Neufassung des Einkommensteuergesetzes aus, in der die Einwände der EU-Kommission weitestgehend ausgeräumt worden seien. Ausländische Unternehmer würden durch das Gesetz nicht diskriminiert, so Herzig.
Dagegen äußerte Professor Hans-Peter Schneider von der Universität Hannover Zweifel daran, dass die Neuvorlage nun problemlos von Brüssel akzeptiert werde.
Details noch klären
Auch der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) war der Meinung, dass noch zahlreiche Details geklärt werden müssten. So treffe das Gesetz keine Aussage darüber, wie lange die Freistellungsbescheinigungen, die ausländische Unternehmer bei den deutschen Behörden beantragen müssten, gültig blieben.
Der Deutsche Steuerberaterverband sah in einer neuen Abzugssteuer kein geeignetes Mittel. Es sei zu befürchten, dass redliche Unternehmen zusätzlich belastet würden, während die illegale Betätigung im Baugewerbe auch durch die geplanten Regelungen nicht oder nur unzureichend unterbunden werde, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. Für die Bundessteuerberaterkammer blieb unklar, wie der Begriff des Unternehmers zu definieren sei. Missverständliche Formulierungen dieser Art könnten bewirken, dass das Gesetz am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheitert, betonte Professor Schneider.