Ausschuss besucht Koordinierungskreis gegen Frauenhandel
(fa) Mit der Arbeit des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt gegen Frauen im Migrationsprozess (KOK) hat sich der Familienausschuss am 16. Mai in Potsdam vertraut gemacht. Mitte der 80er Jahre gegründet, bündelt der vom Familienministerium finanziell unterstützte KOK mittlerweile 38 Organisationen.
Mit den Bundesreferentinnen und Vorstandsmitgliedern des Kreises diskutierten die Ausschussmitglieder die verschiedensten Aspekte des Frauenhandels. Zwar werde das Delikt strafrechtlich als "Menschenhandel" erfasst, erfuhren sie. In der Praxis seien die Opfer aber fast ausschließlich Frauen, hauptsächlich aus der Ukraine und aus Weißrussland. Dagegen seien die Staaten Mittel- und Osteuropas als frühere Herkunftsländer heute teilweise selbst zu Zielländern geworden, wie beispielsweise Polen und Tschechien.
Bessere Zukunft erhofft
In den seltensten Fällen werden nach Auskunft des KOK die Frauen gegen ihren Willen nach Deutschland gebracht, sondern hoffen in der Regel auf eine wirtschaftlich bessere Zukunft. Häufig seien sie sich zwar darüber im Klaren, dass sie hier im Bereich der Prostitution arbeiten müssten. Über die Rahmenbedingungen würden sie aber oft getäuscht. Zum Teil würden die Frauen auch als Haushaltshilfe unter gefängnisähnlichen Bedingungen vermittelt.
Die Mitglieder des KOK beklagten, dass die Behörden im Falle des Auffindens Betroffener vielfach nicht wegen Menschenhandel ermitteln, sondern die Frauen wegen illegalen Aufenthalts belangen und abschieben. Damit würden die Opfer zu Tätern und die Täter blieben ungestraft. Bei den anstehenden Regelungen zur Verbesserung der Situation der Prostituierten, sollten deshalb auch Verbesserungen für die hier tätigen illegalen Ausländerinnen in Betracht gezogen werden, war die Bitte des KOK.