Mit der Schweizer Polizei kooperieren
(in) Einen Gesetzentwurf ( 14/5735) zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz nach Schengener Vorbild bei der Regelung von Auslieferung, Rechtshilfe und Durchgangsrechten hat die Bundesregierung vorgelegt.
Verträge von 1999 sind die Basis des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags. Beide Seiten gehen davon aus, dass eine Beteiligung der Eidgenossenschaft im Schengen-Verbund zu begrüßen wäre, auf absehbare Zeit aber nicht realisierbar sei.
Um ähnlich kooperieren zu können, sei ein Vertrag nach Schengener Vorbild geschlossen worden, der stellenweise aber deutlich darüber hinausgehe. Die ausgehandelten Änderungs- und Ergänzungsabkommen zu den Bereichen Auslieferung, Rechtshilfe und Durchgangsrechte dienten der Erleichterung des Verfahrens, so die Regierung.
Der Bundesrat hatte den Vertrag als "wegweisendes Modell für polizeiliche Kooperation in Europa" begrüßt, jedoch bedauert, dass die Übermittlung von Fahndungsdaten über Auslän.der aus Drittstaaten, die zur Einreiseverweigerung ausge.schrieben sinû, nur einseitig, von deutschen an schweizerische Behörden, erfolgen solle. Eine "sachgerechte Modifizierung" des Vertrags und technische Voraussetzungen zum automatisierten Zugriff auf den Sachfahndungsdatenbestand der Schweizer Behörden müssten noch geschaffen werden.
Die Regierung erläuterte dazu, in den Verhandlungen sei auf eine "symmetrische Ausgestaltung" bewusst verzichtet worden. Neben Grundsatzerwägungen hätten auch europarechtliche Gesichtspunkte eine Rolle gespielt.