Blickpunkt
Mai 05/2001
Neues Verfahren für Stiftungen vorgelegt
(ku) Einen Gesetzentwurf zur Reform des Stiftungszivilrechts hat die F.D.P. vorgelegt, um das "umständliche" Verfahren zur Genehmigung für Stiftungen abzuschaffen ( 14/5811).
Um die Akzeptanz des Stiftungsgedankens in der Bevölkerung zu etablieren, müsse das Stiftungsrecht entbürokratisiert, die Stiftungsbildung vereinfacht und die Strukturen transparenter werden, erklärt die F.D.P. So sollen Stiftungen jährlich Rechenschaft über Aktivitäten und Finanzen ablegen und offen dokumentieren, dass Stiftungsgelder nach Recht und Gesetz verwaltet würden. Potenzielle Stifter könnten dadurch informieren, wie das eigene Vermögen gleichzeitig auch dem Allgemeinwohl dienen könne.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105067c