Gesundheit. Unterschiedlich bewerten Experten den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung ( 16/194). Das wurde am 18. Januar in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses deutlich. Ziel des Entwurfs ist es, die Arzneimittelversorgung besser an dem tatsächlichen medizinischen Bedarf der Patienten auszurichten und medizinisch nicht notwendige Ausgabensteigerungen zu vermeiden. Dazu ist unter anderem vorgesehen, die Herstellerabgabepreise für alle Arzneimittel für die Dauer von zwei Jahren einzufrieren, um so Preiserhöhungen auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere von Naturalrabatten an Apotheken.
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) lobte das schnelle gesetzgeberische Handeln der Bundesregierung. Die finanzielle Lage der Krankenkassen erfordere dringend eine strukturelle Änderung. Die aktuelle Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich sei unverhältnismäßig und größtenteils medizinisch nicht begründet, hieß es. Der vorliegende Gesetzentwurf sei allerdings nicht geeignet, eine wirtschaftliche und am Bedarf ausgerichtete Arzneimittelversorgung zu erreichen. Dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fehlt es an einer klaren Linie in der Vorlage. Einerseits greife man durch Einschränkungen der Rabattierung in den Markt ein, andererseits hoffe man auf mehr Wettbewerb mit sinkenden Preisen. Sollte es bei den vorgesehenen Regelungen bleiben, so der BPI, müsse mit einer deutlichen Verschiebung der Kosten zu Ungunsten der Patienten gerechnet werden. Eine tatsächliche Entlastung bei den Arzneimittelkosten könne man hingegen mit der schon früher geforderten Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent erreichen.
Das Verbot von Naturalrabatten wird durch den Deutschen Generikaverband begrüßt. Benötigt werde nicht ein Rabattwettbewerb, sondern ein Preiswettbewerb. Der vorgesehene Generika-Sonderrabatt konterkariere diese Maßnahmen allerdings. Zwar belebe auch er den Preiswettbewerb, jedoch eindeutig zu Gunsten der großen Generikahersteller, wogegen der Mittelstand klar benachteiligt werde. Der Verband ProGenerika kritisierte die massiv abgesenkten Festbeträge bei Arzneimitteln. Dies führe mittelfristig zum Marktaustritt vieler mittelständischer Generikahersteller. Als Schritt in die richtige Richtung wird der Entwurf vom Bundesverband der Verbraucherzentralen bewertet. Die Reduzierung der Rabatte auf das in der Arzneimittelpreisverordnung festgesetzte Maß könne einen Preiswettbewerb auslösen, von dem die Krankenkassen, aber im Hinblick auf die rezeptfreien Arzneimittel auch die Verbraucher direkt profitieren.
Die in dem Gesetz vorgesehenen Bonusregelungen für Ärzte sieht die Bundesärztekammer als sehr problematisch an. Es entstehe ein Rationalisierungsdruck, der zu Lasten insbesondere chronisch kranker Patienten gehe. Es gebe andere Stellschrauben, so zum Beispiel bei den Pharmakonzernen, um die Kostensteigerung einzudämmen. Auch der Hartmannbund lehnt die Bonusregelungen ab. Es sei schlichtweg "unethisch", Ärzte mit Provisionen zu medizinisch ungerechtfertigten Einsparungen zu zwingen.