Wirtschaft und Technologie. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke treten in Gesetzentwürfen ( 16/365, 16/236) dafür ein, die Ministererlaubnis im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu streichen. Der Bundestag hat beide Vorlagen am 19. Januar zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Wie es im Entwurf der Bündnisgrünen heißt, kann der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie nach der geltenden Rechtslage den Zusammenschluss zweier Unternehmen erlauben, auch wenn das Bundeskartellamt die Genehmigung versagt hat, weil die Fusion den Wettbewerb auf dem betreffenden Markt einschränken würde. Der Minister könne zugunsten bestimmter Unternehmen und zu Lasten vieler Wettbewerber entscheiden, so die Bündnis 90/Die Grünen. Die Unabhängigkeit des Bundeskartellamtes werde dadurch beschränkt. Die Marktmacht einiger Unternehmen habe in der Vergangenheit durch dieses Instrument in "nicht akzeptabler Weise" zugenommen. Ministererlaubnisse seien häufig damit begründet worden, Einschränkungen des Wettbewerbs seien durch die Schaffung multinationaler Konzerne mit Sitz in Deutschland zu rechtfertigen. Dieses Argument trägt nach Ansicht der Fraktion nicht, denn die erhöhte Nachfrage nach unternehmensnahen Dienstleistungen und anderen Vorprodukten am Konzernsitz wiege die Beeinträchtigung des Marktzugangs kleiner, mittlerer und anderer großer Unternehmen nicht auf. Die höheren Preise für die Verbraucher und die Behinderung von Innovationen würden dadurch nicht gerechtfertigt. Gemeinwohl und gemeinwirtschaftliche Vorteile würden am besten durch hohe Wettbewerbsintensität gewahrt. Die Ministererlaubnis sei daher nicht notwendig. Die von den Entscheidungen des Kartellamtes betroffenen Unternehmen könnten dagegen den Rechtsweg beschreiten (siehe Debattendokumentation auf den Seiten 21 bis 23).