Das umstrittene Telekom-Gesetz hat am 15. Dezember die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf dem Telekommunikationssektor. Es soll den Verbraucherschutz verstärken und die Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern optimieren. Infrastrukturinvestitionen und Innovationen auf den so genannten Neuen Märkten sollen zudem gefördert werden. Das Gesetz konkretisiert Regelungen zur Umsetzung der EU-Universaldienstrichtlinie und setzt Vorgaben weiterer europäischer Richtlinien für elektronische Kommunikation um. Zudem regelt es die Aufgaben der Bundesnetzagentur bei Überwachungsmaßnahmen.
Trotz Protesten aus Hamburg und Niedersachsen wurde der Passus "neue Märkte sollten nur dann reguliert werden, wenn andernfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes auf dem Telekom- sektor langfristig behindert werde" im Gesetzestext beibehalten. Das hat zur Folge, dass das neue superschnelle VDSL- Breitband-Netz der Deutschen Telekom für eine gewisse Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur befreit ist. Die Telekom hatte bereits bei der Ankündigung, ein Hochleistungs-Breitband-Netz für 50 deutsche Großstädte mit einem Investitionsvolumen von gut 3 Milliarden Euro bauen zu wollen gefordert, von einer Auflagenpflicht durch die Bundesnetzagentur befreit zu werden. Andernfalls würde sie diese 3 Milliarden Euro in ausländische Projekte investieren. Je nach Standpunkt der Interessenvertreter hatte es in der Folge heftige Proteste gegeben, das Netz der Telekom der Konkurrenz vorzuenthalten.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) schloss sich dieser Kritik an. Mit dem Gesetz behindere man den Wettbewerb und kehre zum Monopol auf dem Telekommunikationsmarkt zurück. Es gehe nicht an, per Gesetz nur ein Unternehmen zu fördern. Dies stehe eindeutig im Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht, so Hirche vor dem Bundesrat. Das mit Sicherheit zu erwartende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission belaste nicht nur die am 1. Januar 2007 beginnenende deutsche EU-Ratspräsidentschaft, sondern sei auch von Nachteil für alle Marktteilnehmer. Wer, so Hirche, investiere schon, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist.
Schon im Bundestag hatte die Opposition die Gesetzes-Novelle kritisiert. Ihrer Ansicht nach werden die Konkurrenten der Telekom benachteiligt. Da die Netzagentur nur bei einer "langfristigen" Beeinträchtigung des Wettbewerbs einschreiten dürfe, drohe der Wegfall von vielen Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten, sagte der FDP-Medienexperte Hans-Joachim Otto.
Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens verteidigte Michael Breuer (CDU), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, das Gesetz. Es sei ein "akzeptabler und tragfähiger Kompromiss", der die "neuen Märkte" reguliere und wichtig für den Technologiestandort Deutschland sei. Damit schaffe man Planungssicherheit, sorge für Verbraucherschutz und stärke den Wettbewerb. Aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte (CDU), ist mit dem Gesetz sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch denen der Verbraucher gedient. Wichtig sei nun ein zügiges Inkrafttreten zur Verbesserung des Innovations- und Investitionsklimas in Deutschland. Probleme mit der EU-Kommission erwarte Schauerte nicht. Das Gesetz sei absolut EU-Rechtskonform.
Nach der Bundesratsentscheidung kam Kritik insbesondere von Seiten anderer DSL-Mitbewerber. "Die Große Koalition aus CDU, SPD, Telekom und Wirtschaftsausschuss hat sich gegen die berechtigten Interessen der EU, des Wettbewerbs, der Bundesnetzagentur und verschiedener Bundesländer für eine verbraucherfeindliche Lösung im Breitbandwettbewerb entschieden", konstatierte Peer Knauer, Präsident des Bundesverbandes Breitbandkommunikation. "Damit bleibt der Preiswettbewerb in der Königsdisziplin der DSL-Verbindungen auf der Strecke", so Knauer weiter. Nun müsse die EU-Kommission tätig werden, um wieder Recht und Ordnung auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt einkehren zu lassen, forderte er.