Die Koalitionsfraktionen wollen die Jobchancen Älterer verbessern. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf ( 16/3793 ) in den Bundestag eingebracht, mit dem die "Initiative 50plus" von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) umgesetzt werden soll.
Vorgesehen ist unter anderem ein Kombilohn für Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr. Wenn diese eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettoentgelt als vor ihrer Arbeitslosigkeit aufnehmen, sollen sie einen teilweisen Ausgleich für die Einkommenseinbußen erhalten. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten zu 30 Prozent ausgegliechen. Zudem sollen die Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus aufgestockt werden.
Des Weiteren plant die Koalition, dass Unternehmen, die Ältere einstellen, zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten können. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr. Die Unternehmen erhalten einen Eingliederungszuschuss von mindestens 30 Prozent. Die Förderhöchstgrenze liegt bei drei Jahren und 50 Prozent der Lohnkosten.
Attraktiver werden soll nach dem Willen der Koalition die Weiterbildungsförderung Älterer. Künftig können Beschäftigte bereits vom 45. Lebensjahr an (bisher ab 50) und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (bisher 100) Förderleistungen erhalten. Geförderte Arbeitnehmer sollen laut Gesetzentwurf einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem sie unter zertifizierten Weiterbildungsträgern frei wählen können.
Um Arbeitgeber zu ermutigen, Ältere einzustellen, soll zudem die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverträgen erweitert werden. Die Altersgrenze für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund wird dauerhaft auf das 52. Lebensjahr festgelegt. Dem Entwurf zufolge wird die Regelung damit europarechtskonform ausgestaltet. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme des Jobs mindestens vier Monate lang beschäftigungslos war oder Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen teilgenommen hat. Befristet werden kann ein Vertrag bei demselben Arbeitgeber bis zu fünf Jahren.