Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Vorab-Kos-tenregulierung, bei der die Durchleitungsentgelte für die Netze von der Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen. Es werde daher im kommenden Jahr eine zweite Netzentgeltgenehmigungsrunde mit Geltung bis zum Ende des Jahres 2008 geben, so die Regierung. Ziel der Anreizregulierung ist es, die Kosten des Netzbetriebs zu senken.
Im kommenden Jahr ist den Angaben zufolge geplant, die erforderlichen Daten zur Ausgestaltung der Anreizregulierung zu erheben, sodass 2008 ein Effizienzvergleich vorgenommen werden kann, aus dem sich wiederum die Effizienzvorgaben für die erste Periode der Anreizregulierung ab 2009 ergeben. Die Vorgaben sollen sich am jeweils "besten" Netzbetreiber und nicht am Durchschnitt aller Netzbetreiber orientieren. Aufgrund struktureller Besonderheiten der einzelnen Netzbetreiber sollen Zu- oder Abschläge zu den Effizienzzielen möglich sein. Für kleinere Unternehmen mit bis zu 10.000 angeschlossenen Kunden, da-runter auch Stadtwerke, soll es jeweils bei Strom und Gas ein Wahlrecht für ein vereinfachtes Regulierungsverfahren geben. Die Zuständigkeit für die individuellen Effizienzvorgaben an die Netzbetreiber liege bei den Ländern, betonte die Regierung. Diese könnten die Ergebnisse des bundesweiten Effizienzvergleichs der Bundesnetzagentur als Grundlage nutzen.
Die Unionsfraktion schloss sich dem Bundeswirtschaftsministerium dahin gehend an, dass es bei einer Orientierung am "besten Netzbetreiber" und nicht am Durchschnitt aller Netzbetreiber bleiben solle. Die FDP stimmte dem zu und plädierte ebenfalls für die Orientierung am marktbesten Netzbetreiber.
Dagegen gab die SPD zu bedenken, dass die Orientierung am "Klassenbesten" für Stadtwerke schwierig sein könnte. Hier sollte die "Latte etwas niedriger gehängt" werden. Die Regierung betonte, man befinde sich am Anfang eines Lernprozesses. Es sei wichtig, Druck auf die Netzentgelte auszuüben, ohne dass die Investitionsbereitschaft abbricht.