Ernährung und Landwirtschaft. Die Bündnisgrünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/3703 ) auf, in der EU die Initiative zu ergreifen, damit die Kennzeichnungspflicht für Eier auf alle eihaltigen Produkte ausgedehnt wird. Vorgeschrieben werden müssten Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln und anderen Produkten, die Eier als Zutat enthalten. Der Bundestag hat den Antrag am 15. Dezember zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass für Eier der Güteklasse A, die für den direkten Konsum bestimmt sind, seit 2004 die Haltungsform auf der Verpackung angegeben werden muss. Die Eier müssten ferner mit dem so genannten Erzeugercode gekennzeichnet werden. Daraus lasse sich neben der Herkunft auch eine Information über die Haltungsform der Legehennen ableiten. Dieses Informationsrecht der Verbraucher müsse künftig auch für alle anderen Lebensmittel und Produkte gelten, in denen Eier weiterverarbeitet werden, also für Nudeln, Kuchen, Kekse oder Backmischungen. Bislang seien hier nur Hinweise auf die Zutaten vorgeschrieben. Die Folge wäre, so die Grünen, dass die Verbraucher anhand der Pa-ckungsbeschriftung und des Ei-Stempels die Haltungsform und Herkunft der Eier feststellen könnten. Seit Einführung der Kennzeichnungspflicht hat sich nach Angaben der Fraktion die Zahl der privaten Eierkäufer bei der Boden- und Freilandhaltung fast verdoppelt.
Abgelehnt hat der Bundestag Anträge der Linken ( 16/1128 ) und der Grünen ( 16/839 ), das Verbot der Käfighaltung für Legehennen ab 2007 durchzusetzen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Agrarausschusses ( 16/1463 ). Beide Fraktionen hatten befürchtet, dass nach Inkrafttreten des Käfighaltungsverbots eine artgerechte Hennenhaltung durch so genannte Kleinvolieren unterlaufen werden könnte. Die Regierung wurde aufgefordert, sich für ein EU-weites Käfighaltungsverbot einzusetzen. Die Koalitionsfraktionen und die FDP stimmten jeweils gegen die Anträge.