Finanzen. Der Finanzausschuss hat am 13. Dezember über die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilienkrediten beraten. Zum Thema hatte es bereits Kleine Anfragen der FDP und der Linksfraktion gegeben, in denen auf den Kauf und die Verwertung von Darlehenspaketen durch US-Finanzinvestoren hingewiesen worden war. Rund 1.700 Bürger und Unternehmen seien Vollstreckungsmaßnahmen und Beitreibungen durch eine Inkassogesellschaft ausgesetzt gewesen, hieß es darin.
Der Finanzausschuss war sich darin einig, dass das Thema differenziert betrachtet werden muss. Nach Auffassung der FDP muss zum einen unterschieden werden zwischen ordnungsgemäß bedienten und nicht bedienten Krediten sowie zwischen gewerblichen und privaten Interessen, etwa denen eines Häuslebauers. Der Häuslebauer, der seine Kredite ordnungsgemäß abzahlt und dessen Bank seinen Kredit in einem "Paket" weiterverkauft, sollte nicht mit schlechteren Konditionen bestraft werden, auch wenn dies rechtlich möglich sei, so die Fraktion.
Nach Darstellung der Unionsfraktion findet sich im "Kleingedruckten" der Kreditverträge häufig eine Klausel, die den Weiterverkauf zulässt. Dabei gelte die vertragliche Zinsbindung jedoch weiter, problematisch könne lediglich die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Festzinsphase werden. Missbräuche müssten nach Auffassung der Fraktion abgestellt werden. Für die SPD könnte eine größere Transparenz bei den Vertragsbedingungen eventuell ausreichen, das Problem zu beheben. Der Bankkunde müsse wissen, worauf er sich einlasse. Zahle er sein Darlehen ordnungsgemäß ab, dann habe er bei einem angedrohten Verkauf die Chance, die Bank zu wechseln. Sei der Kredit allerdings Not leidend, werde er häufig keine andere Bank finden.
Nach Angaben der Bündnisgrünen werden zunehmend auch die ordnungsgemäß bedienten Kredite in Paketen verkauft. Wenn ein Kredit regelmäßig bedient werde, bestehe ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und seiner Bank. Dies berühre auch Fragen des Bankgeheimnisses. Die Bundesregierung schlug vor, beim federführenden Bundesjustizministerium eine Stellungnahme einzuholen. Verkäufe von Forderungen müssten nach wie vor zulässig bleiben. Auswüchse sollten allerdings beseitigt werden, etwa beim Verkauf von nicht Not leidenden Krediten. Der Finanzausschuss will das Thema gemeinsam mit dem Rechtsausschuss weiterberaten.