Recht. Die Abgeordneten verabschiedeten einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/886 ) und folgten mit ihrem Votum folgten einer Beschlussempfehlung ( 16/3844 ) des Rechtsauschusses, der am 13. Dezember über den Entwurf beraten hatte.
Die Regierung hatte in dem Entwurf darauf hingewiesen, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung einem Pfändungsschutz unterlägen, der dazu diene, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Ein solcher Schutz bestehe gegenüber den Einkünften Selbstständiger nicht in gleicher Weise. Um Selbstständigen ihre Altersvorsorge in gewissem Umfang zu sichern, solle die verbreitetste Form der Alterssicherung, die Lebensversicherung, vor einem "schrankenlosen Pfänungszugriff" geschützt werden. Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, Inhabern von Handwerksbetrieben bei Insolvenz zu erlauben, eine Gesamtsumme von bis zu 238.000 Euro als unpfändbar zu erklären, wenn das Geld für die Altersvorsorge angelegt ist. Eine jährliche Begrenzung der unpfändbaren Schulden ist vorgesehen. Ein beispielsweise Pleite gegangener 20-Jähriger darf 2.000 Euro jährlich für seine Altervorsorge abziehen, ein 61-Jähriger 9.000 Euro. Die Leistung darf laut Gesetzentwurf allerdings nicht vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Als Ausnahme gilt der Eintritt der Berufsunfähigkeit. Auch Hinterbliebene sollen anspruchsberechtigt sein. Die von der Regierung ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf die lebenslange Rente hat der Ausschuss erweitert auf Verträge, die der Sicherung der Altersvorsorge dienen.
Die CDU/CSU fand es in diesem Zusammenhang "gut", dass man über die klassische Rente hinaus die Angebotspalette erweitert habe. Auch die SPD war dieser Meinung. Die Opposition erklärte sich mit der generellen Zielrichtung des Gesetzentwurfes einverstanden. Sie forderte aber, Lebenspartner in den Kreis der Hinterbliebenen, die anspruchsberechtigt seien, einzubeziehen. Die Bundesregierung sei zu einem früheren Zeitpunkt auch dieser Meinung gewesen, beschränke sich nun aber auf eine "ausweichende Formulierung". Liberale, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen enthielen sich deswegen bei der Abstimmung.