Kultur und Medien. Die Bundesregierung soll die Beratung der EU-Fernsehrichtlinie zu einem Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft machen. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/3297 ) billigte der Bundestag am 14. Dezember und folgte damit einer Beschlussempfehlung des Kulturausschusses ( 16/3791 ).
Union und SPD begrüßen zwar, dass der Vorschlag der EU-Kommission für eine Fernsehrichtlinie zwischen linearen und nichtlinearen Diensten unterscheidet und eine abgestufte Regelungsdichte vorschlägt. Die Fraktionen kritisieren aber, dass die vorgeschlagene Flexibilisierung bei quantiativen Werberegulierungen nicht weit genug gehe. Nicht ausreichend seien auch die vorgesehen Regelungen bezüglich der Produktplatzierung. Sie reichten "bei weitem" nicht aus, um die Zuschauer "vor Irreführungen zu schützen". Nach Meinung der Abgeordneten sollten Produktintegration und Themenplatzierung "in jedem Fall" verboten sein. Zufrieden sind die Parlamentarier damit, dass in der Richtlinie ein Recht auf Kurzberichterstattung vorgesehen ist. Dies solle das "physische Zutrittsrecht" des jeweiligen Fernsehveranstalters zum Ereignis sicherstellen. Außerdem schütze es vor der Gefahr, dass angesichts der immer stärker werdenden Kommerzialisierung öffentlicher Veranstaltungen und der zunehmenden Vergabe von Exklusivrechten die Möglichkeit eingeschränkt sein könnte, über Ereignisse mit hohem Nachrichtenwert für die Allgemeinheit zu berichten. Die Bundesregierung solle sich außerdem dafür einsetzen, dass der Jugendmedienschutz nicht verkürzt wird und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bleibt, bei Verstößen gegen den Jugendschutz oder Vorschriften zum Schutz der Menschenwürde den Zugang "effektiv" einzuschränken.
Während der Koalitionsantrag mit den Stimmen von Union, SPD und Linksfraktion gegen die von FDP und Bündnisgrünen angenommen wurde, lehnten die Abgeordneten sowohl einen Antrag der FDP für einen "zukunftsfähigen Rechtsrahmen audiovisueller Mediendienste" ( 16/2675 ) als auch einen Antrag der Grünen für eine "verbraucherfreundliche und Qualität sichernde" EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ( 16/2977 ) ab.