Recht. Der Bundestag soll das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom Juli 1933 ächten. Dies verlangen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. In einem Antrag ( 16/3811 ) schreiben sie, die gesetzlich vorgegebenen Handlungsanweisungen und die aufgrund dieser Anweisungen vorgenommen Zwangssterilisationen könnten vor dem Hintergrund einer totalitären Staatspraxis nicht voneinander getrennt werden. Beides sei Ausdruck der gleichen verbrecherischen nationalsozialistischen "Weltanschauung". Beidem gebühre die gleiche Ächtung.
Das Parlament solle feststellen, dass mit dem "Erbgesundheitsgesetz" ein Weg beschritten worden sei, der mit grauenhafter Notwendigkeit zielgerichtet in das "Euthanasie"-Massenmordprogramm geführt habe. Die hohe Todesrate bei der Zwangssterilisation enthülle dies überdeutlich. Etwa 5.000 bis 6.000 Frauen und ungefähr 600 Männer seien an den Folgen des Eingriffs gestorben. Dies zeige in grausamer Deutlichkeit, in welchem Geist die Zwangssterilisation vorgenommen wurde, so die Fraktionen von CDU/CSU und SPD.
Bis 1939 seien ungefähr 290.000 bis 300.000 Opfer zwangssterilisiert worden. Zwischen 1939 und 1945 seien - aufgrund der kriegsbedingten Einschränkungen der Sterilisationsmaßnahmen auf Fälle "besonders großer Fortpflanzungsgefahr" - noch einmal etwa 60.000 Menschen zwangssterilisiert worden. Insgesamt seien somit 350.000 bis 360.000 Zwangsterilisationen vorgenommen worden.
Der Bundestag solle den Opfern der Zwangssterilisierung und ihren Angehörigen erneut seine Achtung und sein Mitgefühl bezeugen, so die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.