Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung soll dafür eintreten, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU auf die Ziele Armutsbekämpfung, Menschenrechte, Stärkung der Rolle der Frauen und nachhältige Entwicklung ausgerichtet wird. Das Parlament beschloss am 14. Dezember einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/3807 ). Die Oppositionsfraktionen stimmten geschlossen gegen die Initiative. Der Bundestag ist der Meinung, der EU-Beitritt bringe für die neuen Mitgliedstaaten die entwicklungspolitische Verantwortung für ärmere Länder und Regionen und die Mitgestaltung der globalen Ordnungspolitik mit sich. Fast alle neuen Mitgliedstaaten hätten im Zuge ihres Beitritts bereits neue entwicklungspolitische Konzepte erarbeitet. Sie würden somit die europäische Entwicklungszusammenarbeit "aktiv prägen" und "konstruktiv mitgestalten". Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit werde von allen neuen Mitgliedstaaten geleistet. Die meisten Länder leisteten zudem humanitäre Hilfe.