Peter Struck nannte es eine Herkulesaufgabe. Andere Redner bemühten Lao-Tse und Konfuzius, um sich Mut zu machen für den langen Weg, an dessen Ende eine neue Finanzverfassung für die Bundesrepublik stehen soll. Den ersten Schritt haben Bundestag und Bundesrat am 15. Dezember getan, als sie die Einsetzung einer Kommission zur "Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen" beschlossen. Nach Abschluss der Föderalismusreform I im vergangenen Sommer soll nun Stufe II folgen. Die Kommission will nach den Worten Strucks noch vor Ende der Wahlperiode im Jahr 2009 Empfehlungen vorlegen, wie das Schuldenmanagement im Bundesstaat verbessert werden kann.
Der Kommission werden 32 Mitglieder angehören, von denen Bundestag und Bundesrat jeweils 16 stellen. An der Spitze des Gremiums stehen für den Bundestag Peter Struck, SPD-Fraktionsvorsitzender, und für den Bundesrat Günther Oettinger (CDU), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Wie aus dem einstimmig angenommenen Wahlvorschlag aller fünf Bundestagsfraktionen ( 16/3886 ) hervorgeht, gehören vier der 16 vom Parlament entsandten Mitglieder der Bundesregierung an: Innenminister Wolfgang Schäuble, Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (beide CDU) sowie Finanzminister Peer Steinbrück und Jus-tizministerin Brigitte Zypries (beide SPD).
Mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, können stets vier Abgeordnete aus den Landtagen an den Kommissionssitzungen teilnehmen. Ebenso sollen die Kommunen in "geeigneter Weise" einbezogen werden, wie es in dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der FDP ( 16/3885 ) heißt, den der Bundestag gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen annahm. Mit 451 Nein-Stimmen bei 47 Ja-Stimmen und 46 Enthaltungen lehnte das Parlament einen Antrag der Linken ( 16/3539 ) ab, in dem unter anderem gefordert worden war, der Bundesregierung, den Landtagen und den Kommunen ein Rede- und Antragsrecht einzuräumen. Keine Mehrheit fand auch ein Änderungsantrag der Grünen ( 16/3887 ), den Landtagen sechs und den Kommunen drei Kommissionsvertreter mit Rede- und Antragsrecht zuzugestehen.
Steinbrück und Struck rückten als Ziel der Reform in den Vordergrund, Haushaltskrisen vorzubeugen. Dass wie jetzt elf von 16 Landeshaushalten verfassungswidrig seien, dürfe es künftig nicht mehr geben, so der SPD-Fraktionschef. Für den Finanzminister ist dies mit der Frage nach einer größeren Steuerautonomie der Länder verbunden. Steinbrück sprach vorsichtig das Thema einer "bundeseinheitlichen Steuerverwaltung" an, um wenigstens das Problem des Mehrwertsteuerbetrugs in den Griff zu bekommen. Die Linke war dazu mit einem Änderungsantrag ( 16/3888 ) gescheitert, in dem sie vorgeschlagen hatte, die Verbesserung des Steuervollzugs in den Kommissionsauftrag aufzunehmen.
Mit Blick auf das Verfassungsgerichtsurteil zur Haushaltsnotlage Berlins sagte Antje Tillmann (CDU/CSU), die Kommission müsse auch festlegen, wann der "Bündnisfall" für die Solidarität der übrigen Länder eintritt. Ebenso müsse geklärt werden, warum der Staat einerseits in bestimmten Fällen viel Geld ausgebe, andererseits aber beim Bürger so wenig ankomme. "Wenn wir jetzt keine Lösungen schaffen, werden wir das niemals tun", sagte die Finanzpolitikerin.
Dass es zwischen der FDP und der Linken Differenzen beim Stichwort "Wettbewerbsföderalismus" gibt, machten die Beiträge von Ernst Burgbacher und Bodo Ramelow deutlich. Während der Liberale Burgbacher dem Wettbewerb unter den Ländern das Wort redete, forderte Ramelow, dass die wirtschaftlich starken Länder "ihr Geschäft" nicht auf dem Rücken der schwachen Länder machen dürften. Fritz Kuhn von den Grünen warb für den Mittelweg: den solidarischen Wettbewerbsförderalismus.