Glossar
Bundeskanzler(in)
In der Bundesrepublik Deutschland ist der
Bundeskanzler der Regierungschef. Er leitet die Bundesregierung
nach einer vom Bundespräsidenten genehmigten
Geschäftsordnung.
Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und anschließend von diesem ernannt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister ernannt und entlassen (Artikel 64 GG).
Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtendienste.
Will der Bundestag den Bundeskanzler stürzen, dann kann das
nur dadurch geschehen, dass der Bundestag einen anderen zum
Bundeskanzler wählt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundeskanz