EIGENHEIMZULAGE BEI BAUFÄLLIGEN ALTBAUTEN ERHÖHEN (ANTRAG)
Bonn: (hib) fi- Die PDS tritt dafür ein, den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage bei der Anschaffung und Wiederherstellung einer Wohnung im Altbaubestand mit erhöhtem Sanierungsaufwand von höchstens 2.500 DM auf höchstens 5.000 DM pro Förderjahr anzuheben. Wie es in einem Antrag ( 14/471) für eine Novellierung des Eigenheimzulagengesetzes heißt, soll der höhere Betrag dann gewährt werden, wenn der Sanierungsaufwand, der erforderlich ist, um die Wohnung herzustellen und zu nutzen, den Verkehrswert bei Anschaffung der Wohnung übersteigt. Darüber hinaus will die Fraktion die Einkunftsgrenze des Eigenheimzulagengesetzes ändern. Die Zulage soll ab dem Jahr beansprucht werden können, in dem der Gesamtbetrag der Einkünfte plus Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Jahres 160.000 DM bei einer Person und 320.000 bei zusammenveranlagten Ehepartnern nicht übersteigt. Für die Finanzierung der höheren Zulage bei Altbauten mit Sanierungsbedarf sollen die Mittel verwendet werden, die durch die Senkung der Einkunftsgrenzen von derzeit 240.000 DM/480.000 DM (Alleinstehende/Verheiratete innerhalb von zwei Jahren) frei werden.
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