SCHUTZ BEI HUMANITÄREN AUSLANDSEINSÄTZEN ANGESTREBT (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fa- Wer sich an einem humanitären Auslandseinsatz beteiligt, soll künftig den umfassenden Schutz der deutschen Sozialversicherung genießen. Wie es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/628) dazu weiter heißt, seien die Förderungsregelungen des freiwilligen sozialen Jahres anzuwenden. Ehrenamtliche Helfer seien in dieser Hinsicht bislang gegenüber denjenigen Personen benachteiligt, welche ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr mit vergleichbaren Hilfseinsätzen leisteten. Dies werde von den Betroffenen zu Recht als Benachteiligung empfunden, so die Länderkammer.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die Initiative in der vorliegenden Form ab. Der Begriff "humanitärer Einsatz im Ausland" sei zu unbestimmt. Die Vorlage könne daher sowohl die Förderung eines nur mehrstündigen Engagements, als auch eines Einsatzes von über zehn Jahren Gesamtdauer umfassen. Weiteren Angaben zufolge plant die Regierung zu dieser Thematik einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller