AUSKUNFT ZU WANDERARBEITNEHMERN VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) as- Die Situation von Werkvertragsarbeitnehmern hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/1110) gemacht, um so in Erfahrung zu bringen, wann die Abkommen über die Beschäftigung von Vertragsarbeitnehmern mit Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Estland, Litauen, Albanien und der Türkei abgeschlossen wurden. Die Fraktion interessiert, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den genannten Ländern derzeit als Werkvertragsarbeitnehmer in der Bundesrepublik arbeiten und wie hoch deren Zahl in den Jahren seit 1991 ist. Die Abgeordneten erläutern, Werkvertragsarbeitnehmer dürften nicht direkt von einem deutschen Arbeitgeber angestellt werden, sondern würden als Beschäftigte einer ausländischen Firma für höchstens zwei bis drei Jahre nach Deutschland entsandt. Für sie gelte daher das Arbeits-. und Tarifrecht ihres Heimatlandes. Die PDS verweist in ihrer Anfrage zudem auf die ZDF-Sendung "Länderspiegel" vom 15. Mai 1999, die am Beispiel des Neubaus der ICE-Verbindung Köln-Rhein-Main berichtet habe, daß auf ICE-Baustellen Rumänen oft für nur 3 DM die Stunde arbeiteten. Diese Arbeitnehmer würden um über 100 Millionen DM geprellt werden. Etwa die gleiche Summe entginge den deutschen Sozialsystemen und Sozialämtern.
Die Bundesregierung soll deshalb mitteilen, in welchen wirtschaftlichen Sektoren Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigt waren und wie hoch die Löhne im Vergleich zu den Tariflöhnen der jeweiligen Branche sind. Von Interesse ist zudem, welcher volkswirtschaftliche Schaden durch die Werkvertragsabkommen bei den Steuereinnahmen und bei den Einnahmen der sozialen Systeme entsteht. Die Regierung soll auch sagen, was sie tun wird, um die rechtliche und soziale Situation von Werkvertragsarbeitnehmern in Deutschland anderen Arbeitnehmern auländischer Herkunft gleichzustellen.
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