URHEBERRECHT DIENT NICHT DER KULTURSUBVENTIONIERUNG (ANTWORT)
Bonn: (hib) re- Es ist nach Auffassung der Bundesregierung gegenwärtig nicht beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zum "Künstlergemeinschaftsrecht" (Urhebernachfolgevergütung) einzuführen und die Nutzung von bisher gemeinfreien Werken vergütungspflichtig zu machen. Das erläutert die Regierung in ihrer Antwort ( 14/1106) auf die Kleine Anfrage ( 14/1055) der PDS-Fraktion, in der die Forderung nach einem Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz erhoben wurde.
Das Urheberrecht diene nicht dem Zwecke einer allgemeinen Kultursubventionierung oder der Unterstützung sozial schwacher Künstler, heißt es in der Antwort der Regierung. Diese Gesichtspunkte hätten bereits bei den Beratungen des Urheberrechtsgesetzes 1965 dazu geführt, daß die Einführung einer Urhebernachfolgevergütung verworfen worden sei. Die Bundesregierung wolle jedoch "im Rahmen der ihr zustehenden Möglichkeiten und Zuständigkeiten" die Förderung der Künstlerinnen und Künstler aller Sparten verbessern. Zu den wichtigsten kulturpolitischen Zielen der Bundesregierung gehöre die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler, insbesondere deren soziale Sicherung. Der Zielsetzung des "Künstlergemeinschaftsrechts" könnte durch eine finanzielle Aufstockung der bestehenden Förderinstrumente des Bundes, der Länder und der Kommunen entsprochen werden. Das sei allerdings eine Frage der Möglichkeiten öffentlicher Haushalte. Die Bundesregierung selbst beabsichtige, die rechtliche Stellung der Künstler durch Schaffung urhebervertragsrechtlicher Regelungen zu verbessern. Einen Schwerpunkt hierbei werde die Anpassung des Urheberrechts auf dem Weg zur Informationsgesellschaft bilden.
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