MILLIARDENFÖRDERUNG DER EU KANN SICH VERZÖGERN (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-um) Nach Informationen der Bundesregierung ist durch die verspätete Abgabe der Gebietsmeldungen von Naturschutzgebieten nach der FFH-Richtlinie an die EU-Kommission eine Verzögerung der Programmgenehmigungen und der Auszahlung von EU-Fördergeldern in Milliardenhöhe nicht auszuschließen.
In ihrer Antwort ( 14/2434) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2288) zu möglichen Folgen der Fristversäumnisse bei der Meldung von Naturschutzflächen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) verweist die Bundesregierung auf ihre vorangegangene Antwort ( 14/2286) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/2069) mit weitgehend identischen Frage- bzw. Problemstellungen, in der sie dargelegt habe, erst nach Abgabe der endgültigen Gebietslisten und Bereitstellung der vollständigen Daten durch sämtliche Bundesländer könne eine nationale Bewertung durch die zuständigen Bundesministerien und die anschließende Abgabe bzw. Antragstellung an die EU-Kommission erfolgen.
Die Ursachen der mehrjährigen Verzögerung liegen nach Angabe der Regierung sowohl bei den Ländern, als auch bei der vorherigen Bundesregierung. Die laut Antwort mit einer Verspätung von vier Jahren erfolgte rechtliche Umsetzung der FFH-Richtlinie im Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes durch die alte Regierung sei für die Mehrheit der Länder der Grund gewesen, die Arbeiten zur Gebietsauswahl erst verzögert aufzunehmen. Trotz frühzeitiger Hinweise des damaligen Umweltministeriums auf den erheblichen und längerfristigen Abstimmungsbedarf unterschiedlicher Interessenslagen, auf zu erwartende Standardisierungs- und Erfassungsprobleme und trotz eindeutiger Informationen über unmittelbare und erhebliche Konsequenzen der Fördermittelverteilung für den Zeitraum 2000 bis 2006 bei nicht fristgerechter Umsetzung hätten fünf Bundesländer erst nach Verabschiedung der Gesetzesänderung mit den erforderlichen Arbeiten begonnen.
Eine letzte Fristverlängerung durch die EU bis Jahresende 1999, so das Umweltministerium, habe es übrigens nicht gegeben; vielmehr sei bereits im Februar 1999 Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen des deutschen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie eingereicht worden.
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