IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/MAR-bf) Die förderungsrechtliche Einstufung von Ausbildungsstätten obliegt den Ländern, die das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Auftrag des Bundes durchführen.
Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2865) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2737) fest.
Die Fraktion hatte sich nach der förderungsrechtlichen Neueinstufung verschiedener Staatlicher Fachschulen in Berlin erkundigt und wissen wollen, ob dieses Problem auch in anderen Ländern bestehe.
Hierzu teilt die Regierung mit, dass ihr über die Notwendigkeit der Neueinstufung von Fachschulen in anderen Bundesländern und die Zahl hiervon betroffener Schülerinnen und Schüler keine Erkenntnisse vorliegen.
Sie sehe auch keinen Gegensatz zwischen der Verbesserung von Leistungen nach dem BAföG und einer im Einzelfall aufgrund schulischer Gegebenheiten des betreffenden Landes notwendigen Neueinstufung von Ausbildungsstätten.
Berlin: (hib/RAB-vb) Die Abgeordneten der PDS erkundigen sich bei der Bundesregierung in Kleinen Anfragen nach der Städtebauförderung ( 14/2884) und dem Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" (14/2885).
Die Parlamentarier interessiert unter anderem das Volumen der Städtebauförderung in den alten und neuen Bundesländern im Jahr 1999 sowie die Einzelheiten und Ergebnisse des Bund-Länder-Programms, unterteilt nach Politikfeldern.
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