BEGRIFF DER NOTWENDIGEN ARBEITSASSISTENZ KLÄREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-as) Nach der Definition des Begriffes einer notwendigen Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte und den Leistungsvoraussetzungen bei ihrer Kostenübernahme erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/4311).
Wie es weiter heißt, hätten nach der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes vom 7. Juli 2000 Schwerbehinderte seit 1. Oktober dieses Jahres Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz.
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