KOMMUNALMANDATE VON SOLDATEN BESSER BERÜCKSICHTIGEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/BOB-vt) Belangen des Dienstherrn bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr darf nach Ansicht des Bundesrates nur im Ausnahmefall der Vorrang vor der Ausübung kommunaler Mandate durch Soldaten eingeräumt werden.
In solchen Fällen müsse das Bundesverteidigungsministerium und nicht der unmittelbare Dienstvorgesetzte eine Entscheidung treffen, argumentiert die Länderkammer einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 14/4368) über die Haltung des Bundesrates zur Änderung des Soldatengesetzes und anderer Vorschriften ( 14/4062) zufolge.
Die Regierung sagte in ihrer Gegenäußerung eine sorgfältige Prüfung des Anliegens zu.
Zudem sollten nach Auffassung der Länderkammer bundesrechtliche Vorschriften zur Frauenförderung und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in einer "die Eigenart des militärischen Dienstes berücksichtigenden Weise" in das Soldatengesetz einfließen. Dazu erklärt die Regierung, sie bereite zur Zeit ein Gesetz vor, um die Gleichstellung von Männern und Frauen durchzusetzen. Danach werde zu prüfen sein, welche ergänzenden Regelungen im Soldatengesetz oder anderen Vorschriften erforderlich seien.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher,
Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf