Zahl der Eisenbahnbetriebsunfälle sank seit 1990 um ein Drittel
Berlin: (hib/RAB) Die Zahl der Eisenbahnbetriebsunfälle ist seit 1990 um mehr als ein Drittel gesunken. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5209) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/5110). Dabei müsse der hohe Anteil der Einflüsse berücksichtigt werden, die von Dritten verursacht würden. 95 Prozent der Unfälle an Bahnübergängen beruhten auf Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Die von der Bahn verursachten Unfälle hätten um mehr als 60 Prozent abgenommen. Des Weiteren sei eine Arbeitsgruppe "Betriebssicherheit" eingerichtet worden, um die Sicherheit im Schienenverkehr weiter zu verbessern. Diese habe die Aufgabe, die Ursachen der Bahnbetriebsunfälle zu analysieren und Möglichkeiten zu untersuchen, die Sicherheit zu erhöhen Auch sei eine Verordnung über die Betriebsleiter für Eisenbahnen eingeführt worden. Diese verpflichte die Eisenbahnen, Betriebsleiter einzusetzen, die ausschließlich für die Eisenbahnsicherheit zuständig seien. Schließlich erklärt die Regierung, im Rahmen der geplanten Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes solle eine netzbezogene Zuständigkeit für die Eisenbahnaufsichtsbehörden eingeführt werden. Dies sei nötig, damit die Behörden auch nach der Einführung des diskriminierungsfreien Netzzugangs für Eisenbahnverkehrsunternehmen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen könnten.