Keine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Berlin: (hib/RAB) Eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist am Mittwochmorgen im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung mit den Stimmen der Koalition und der PDS und gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt worden. Die Union hatte in einem Antrag ( 14/1211) gefordert, nicht mehr notwendige Vorschriften über die Regulierung des Verhältnisses zwischen dem Verleiher und dem Entleiher eines Arbeitnehmers im Interesse eines flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes zurückzunehmen. Im Ausschuss trat die Union dafür ein, die zusätzliche Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitnehmers auf denselben Entleiher von 12 auf 36 Monate zu erweitern. Das Verbot, die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher auf die Dauer der erstmaligen Überlassung an einen Entleiher zu beschränken (Synchronisationsverbot), solle grundsätzlich aufgehoben werden. Diese Schritte würden Arbeitslosen verstärkt die Möglichkeit geben, so die Parlamentarier, den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
In der Diskussion erklärte die SPD, Zeitarbeit habe an Bedeutung gewonnen. Sie leiste positive Beiträge zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Auch habe sie eine große Bedeutung für den Abbau von Mehrarbeit. Die Fraktion lehne die Aufhebung des Synchronisationsverbotes aber ab, da auf diese Weise die Arbeitslosenversicherung zusätzlich belastet würde. Dies würden Bemühungen, der Zeitarbeit zu mehr Akzeptanz zu verhelfen, entgegen stehen. Die PDS hielt es für nicht sinnvoll, die Höchstdauer der Überlassung zu verlängern, da die große Mehrheit der Zeitarbeitsverhältnisse sehr kurz sei. Außerdem gelinge der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt nur äußerst selten. Die Abgeordneten plädierten dafür, Arbeitnehmerschutzrechte nicht weiter abzubauen. Die Bündnisgrünen bezeichneten die Leiharbeit als Brückenfunktion für Langzeitarbeitslose, um in den ersten Arbeitsmarkt zurück zu finden. Die Diskussion um diese Art von Arbeitsverhältnis sei aus der "politischen Schmuddelecke" herausgekommen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz habe eine wichtige Schutzbestimmung, damit die Arbeitnehmer nicht ihre Normalarbeitsverhältnisse verlieren und in Leiharbeitsverhältnisse rutschten. Nach Angaben der F.D.P. waren 50 Prozent der Leitarbeitnehmer vor der Aufnahme ihrer Beschäftigung arbeitslos. 30 Prozent von ihnen fänden nach Ablauf des Leiharbeitsverhältnisses eine normale Beschäftigung. Man dürfe nicht die Gefahren überbetonen, sondern auch die Chancen der Arbeitnehmerüberlassung sehen. Sie könne einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten.