Bei Reform der europäischen Verträge nationale Parlamente einbeziehen
Berlin: (hib/BOB) Zur Vorbereitung der für das Jahr 2004 geplanten Regierungskonferenz in der Europäischen Union soll nach dem Willen des Europaausschusses eine an den Konvent zur Ausarbeitung der EU-Grundrechtscharta angelehnte Konferenz zusammengerufen werden, um Vorschläge für die Reform der EU zu erarbeiten. Dies beschloss der Ausschuss am Mittwochnachmittag. Die Abgeordneten waren sich über Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass die demokratische Legimitation und Transparenz der EU weiter verbessert und dauerhaft gesichert werden müsse. Die Erarbeitung des Vertrages von Nizza habe deutlich gezeigt, dass die bisherige Methode der Regierungskonferenz zur Reform der europäischen Verträge an ihre Grenzen gestoßen sei. Die beginnenden Vorbereitungen, eine Verfassung im Rahmen des in Nizza beschlossenen Prozesses zur Zukunft der EU auszuarbeiten, müssen daher nach dem Willen der Parlamentarier verstärkt durch das Europäische Parlament (EP) und die nationalen Parlamente, einschließlich der Parlamente der Beitrittsländer, wahrgenommen werden. Diese müssten künftig einen substanziellen Beitrag zur Weiterentwicklung der europäischen Verträge leisten können. Ein "Rat der Weisen" genüge der Forderung nach mehr Demokratie und Transparenz der Meinungs- und Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union demgegenüber nicht.
Der Europaausschuss plädierte außerdem dafür, alle tragenden zivilgesellschaftlichen Kräfte in eine umfassende Debatte zur Zukunft der EU einzubeziehen. Den zivilgesellschaftlichen Akteuren sollte ermöglicht werden, den Prozess der Ausarbeitung einer Verfassung kontinuierlich und aktiv zu begleiten. Auch auf diese Weise werde eine größtmögliche Öffentlichkeit und Transparenz bei der Weiterentwicklung der Europäischen Union gewährleistet werden, so die Abgeordneten. Sie fassten ihren Beschluss für eine Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des EP (Cosac), die Ende Mai in Stockholm stattfindet.